Premium 365 Jahrestarif (1 Monat geschenkt)
Terms & Conditions
Consolvis GmbH
Wormser Landstraße 247
67346 Speyer
vertreten durch den Geschäftsführer Albert Steckenborn
Handelsregister HRB 65825 beim Amtsgericht Ludwigshafen
USt-IdNr. DE317541869
im folgenden Consolvis genannt.
§1 Einführung, Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Consolvis gegenüber ihren Nutzern, Kunden und Vertragspartnern.
AGBs des Kunden bzw. Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Consolvis keine Geltung. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2 Mitgliedschaft, Kündigung, Tarifwechsel
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anmeldung unter https://coworking.consolvis.de, im Folgenden „Verwaltungssystem“ genannt. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sofern nicht anders angegeben beträgt der Abrechnungszeitraum 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gewählte Tariflaufzeit.
Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Dienstleistungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Nutzer verpflichten sich die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Änderung gegenüber Consolvis unverzüglich mitzuteilen. Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis monatlich bis zu 7 Tage, bei Jahrestarifen 28 Tage, vor Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Bei Kündigung durch den Nutzer werden Vorauszahlungen nicht erstattet. Der Nutzer kann die gebuchten Dienstleistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses beanspruchen. Die Kündigung kann über das Verwaltungssystem, schriftlich oder per Email an info@consolvis.de erfolgen.
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Für Consolvis liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor wenn der Nutzer mit mehr als einer Abrechnung in Zahlungsverzug ist. Consolvis ist auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt wenn der Mietvertrag zwischen Consolvis und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrunds beendet wird.
Tarifwechsel
Ein Tarifwechsel kann durch den Nutzer jederzeit im Verwaltungssystem vorgenommen werden und erfolgt nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs.
§3 Leistungsbeschreibung
Raum- und Serviceangebote
Gegenstände des Angebots vom Consolvis sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Internetnutzung (WLAN), die Bereitstellung von Besprechungs-, Workshop- und Seminarräumen, Schließfächern, technischer Büroinfrastruktur und darüber hinausgehende Services im Zusammenhang mit den genannten Raumangeboten, wie die Durchführung von Veranstaltungen, gastronomischer (Catering-) Service. Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die aktuellen Preise und Konditionen der vom Consolvis angebotenen Leistungen sind den Preisangaben auf coworking.consolvis.de bzw. dem Verwaltungssystem zu entnehmen.
Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb des im Tarif angegeben Zeitraumes in Anspruch genommen werden (z.B. Tage Büroarbeitsplatz pro Woche oder pro Monat). Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet.
Büroarbeitsplätze
Consolvis stellt seinen Nutzern in unterschiedlichen Tarifsystemen Büroarbeitsplätze zur Verfügung. Diese Arbeitsplätze beinhalten einen Platz an einem Arbeitstisch, einen Schreibtischstuhl und Stromanschlüsse. Darüber hinaus hat jeder Nutzer Internetzugang per WLAN. Das Mitglied vom Consolvis hat sich vor Vertragsabschluss von der Funktionsfähigkeit des angebotenen Arbeitsplatzes überzeugt.
Bei Tarifen mit „flexiblen Arbeitsplätzen“ kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit eines freien Arbeitsplatzes gegeben werden. Auch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz in den Coworking-Räumen. Flexible Arbeitsplätze müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Nutzer komplett geräumt und ggf. gesäubert werden.
Besprechungs-, Workshop- und Seminarräume
Consolvis vermietet Besprechungs-, Workshop- und Seminarräume. Diese Räume können mit Teilnehmern, Klienten etc. während der reservierten Zeiten genutzt werden, wobei die Art der Nutzung störungsarm für andere Nutzer des Consolvis sein muss. Insbesondere sind starke Geräuschentwicklung und die Nutzung von stark riechenden Materialien (Räucherstäbchen, Aromatherapien, Kräuter usw.) zu vermeiden. Die Räume sind stets in sauberem Zustand zu verlassen. Mit der Einrichtung ist sorgfältig umzugehen. Beschädigungen, die auf unsachgemäße Benutzung durch den Nutzer zurückzuführen sind, werden ihm in Rechnung gestellt.
Consolvis haftet nicht für durch Dritte verursachte Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Der Nutzer haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldensnachweis für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen von Consolvis die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und/oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Der Nutzer hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für besondere Vorkommnisse wie zum Beispiel Beschwerden von Nachbarn.
Veranstaltungen
Ist im gebuchten Tarif der Besuch von Community-Veranstaltungen inklusive ist für die einzelnen Veranstaltungen eine Anmeldung erforderlich. Eine Teilnahme an Veranstaltungen kann nur gewährt werden wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Technische Büroinfrastruktur
Die Nutzer können im Consolvis Coworking Space technisches Equipment nutzen. Diese sowie die sonstigen Einrichtungsgegenstände befinden sich vor Nutzungsbeginn in einem einwandfreien nutzbaren Zustand, von dem sich der Nutzer vor Benutzung überzeugt hat. Sollte durch die Benutzung ein vom Nutzer verursachter Schaden auftreten wird dessen Beseitigung dem Nutzer berechnet. Schäden am technischen Equipment oder an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden.
Nutzer des Consolvis Coworking Space können den Drucker nutzen. Gegebenenfalls muss eine Zugangssoftware installiert werden für deren Funktionsfähigkeit Consolvis keine Garantie übernimmt.
Nutzung des Internet über WLAN
Consolvis stellt den Nutzern einen Internetanschluss über WLAN zur Verfügung dessen Nutzung für aktuelle Nutzer und ihre Klienten in den Nutzungsentgelten enthalten ist. Der Nutzer ist für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme etc.) ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Der Nutzer stellt Consolvis insofern von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, Consolvis entstehenden Schaden, der aus Zuwiderhandlung entsteht, zu ersetzen. Hierzu gehören auch notwendige Rechts- und Beratungskosten sowie Abmahngebühren.
Consolvis sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu. Es obliegt dem Nutzer allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Nutzer, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Consolvis haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien.
Consolvis weist den Nutzer daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Mitglieds sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen.
Die Leistungen von Consolvis entbinden den Nutzer nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.
Leistungsstörungen hat das Mitglied dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen.
§4 Raumbuchungen
Die Raumbuchungen erfolgen in den Tarifen mit einer Mitgliedschaft direkt durch die Nutzer über das Verwaltungssystem.
§5 Änderungen und Stornierungen
Für Stornierungen und Änderungen der Raumbuchung gelten die folgenden Fristen:
Für Raumbuchungen im Tarif Basis:
- Stornierungen bis 10 Tage vor Beginn des gebuchten Termins sind kostenfrei.
- Bei Stornierungen bis 5 Tage vor Beginn werden 50% der Raummiete fällig.
- Bei späteren Stornierungen ist die volle Raummiete zu zahlen.
Für Raumbuchungen in allen anderen Tarifen:
- Stornierungen bis 5 Tage vor Beginn des gebuchten Termins sind kostenfrei.
- Bei späteren Stornierungen ist die volle Raummiete zu zahlen.
§6 Nutzungszeiten
Die Räume des Consolvis Coworking Space sind zu den folgenden Zeiten nutzbar:
Besprechungsräume und Seminarraum
- Im Tarif Basis: Mo. – Fr. von 9:00 – 17:00 Uhr, darüber hinaus auf Anfrage
- In allen anderen Tarifen: Täglich von 8:00 – 22:00 Uhr
Arbeitsplätze
- Im Tarif Basis und Standard: Mo. – Fr. von 8:00 – 22:00 Uhr
- Im Tarif Plus und Premium: Täglich (7 Tage pro Woche) zu beliebigen Zeiten
- Bei Buchung eines Tagestickets als externer Nutzer bzw. im Tarif Basis: Mo. – Fr. von 9:00 – 17:00 Uhr. Die Buchung von Tagestickets durch externe Nutzer bzw. im Tarif Basis muss spätestens am Tag vor der Nutzung bis um 13 Uhr erfolgen.
§7 Zugang/Videoüberwachung
Consolvis Nutzer erhalten Zugang über eine App, die auf einem Smartphone installiert werden muss. Sollte eine solche Installation dem Nutzer nicht möglich sein, kann diesem auch gegen eine Kaution von 50.- Euro eine Zugangskarte ausgehändigt werden.
Der Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass Fenster und Türen bei Verlassen der Räume wieder ordnungsgemäß verschlossen sind. Für Schäden, die durch offene Fenster oder nicht verschlossene Türen entstanden sind, haftet der Nutzer in vollem Umfang.
Zum Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und Einbruch ist eine Videoüberwachungsanlage in den Räumen installiert. Die Aufzeichnungen werden automatisiert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (möglichst innerhalb 72 Stunden bis maximal 10 Tagen) gelöscht.
§8 Tarife und Bezahlung
Die Preise von Consolvis (Monatliche Tarife, Raummieten, Zusatzleistungen) sind, soweit nicht anders angegeben, Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Veranstaltungen (Vorträge, Workshops, Kollegiale Beratung, Frühstück) gelten, soweit nicht anders angegeben, Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils auf https://coworking.consolvis.de veröffentlichten Preisangaben. Preise und Tarife können durch Consolvis jederzeit geändert werden.
Wir berechnen unseren Nutzern mit einer Mitgliedschaft den monatlichen Mitgliedsbeitrag, die angefallenen Raummieten und Gebühren für sonstige Leistungen üblicherweise zum Anfang eines Monats. Die Bezahlung der Rechnungen von Mitgliedern erfolgt unbar durch (SEPA-) Lastschriftverfahren oder über PayPal.
Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Nutzer nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Consolvis die Einwände ganz oder teilweise an, werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet.
Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von EUR 10,00 brutto pro Fall. Mit Ablauf von sieben Werktagen kommt der Nutzer in Verzug. Entscheidend ist der Zahlungseingang bei Consolvis. Die Parteien vereinbaren für die erste Mahnung eine Gebühr von 5,00 EUR brutto, für die zweite Mahnung eine Gebühr von 10,00 EUR brutto und für die dritte Mahnung eine Gebühr von 20,00 EUR brutto.
§9 Datenschutz
Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die gesonderten Datenschutzrichtlinien auf www.consolvis.de/datenschutz/. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.
§10 Gewährleistung / Haftung
Haftung von Consolvis
Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat sich von den Gegebenheiten und der Möblierung Räume überzeugt. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Consolvis üernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes oder Arbeitsraums. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
In allen Fällen, in denen Consolvis im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zu Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Consolvis nur, soweit leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien sowie die Haftung bei Personenschäden. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Consolvis fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o.Ä. ist der Nutzer selbst verantwortlich. Consolvis haftet nicht für entwendete oder von Dritten beschädigte Gegenstände und Garderobe.
Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und von Consolvis geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Nutzer von Consolvis geliehen oder überlassen wurde. Der Nutzer haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache von Consolvis entstehen.
§11 Änderungen der AGB
Consolvis ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von Consolvis dem Nutzer per Email bekanntgegeben. Consolvis verwendet hierzu die im Nutzer-Account hinterlegte E-Mail Adresse. Sofern der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird, gelten die geänderten AGB als angenommen. Zugleich wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er
innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst. Eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Nutzer (stillschweigende Vereinbarung).
§12 Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag Speyer.
§13 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
Diese Vertrags- und Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen außerhalb dieses Vertrages bestehen.
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Consolvis geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke. Sollten Gesetze die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.
Cobot Terms & Conditions
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